Intelligente Wallbox-Lösungen für Mehrfamilienhäuser mit Lastmanagement
Für WEG, Vermieter und Mieter: rechtssicher, förderfähig und zukunftssicher laden.

Beratung
Wir beraten Sie gerne zu Themen wie Lastmanagement, Abrechnung, Installation und Wartung.
Installation
Wir installieren Wallboxen, Lastmanagement und Abrechnungssysteme nach Ihren Vorstellung. Inklusive Anmeldung bei Bayernwerk.
Wartung
Sollte ein Mieterwechsel stattfinden, kümmern wir uns um den Um- bzw. Rückbau der installierten Wallbox.
Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026-2029
Neue Förderlandschaft für Ladeinfrastruktur ab 1. Januar 2026
Bei der Mobilität von morgen verfolgt der Freistaat Bayern grundsätzlich einen technologieoffenen Ansatz. Dabei zeigt sich jedoch die Elektromobilität am weitesten entwickelt und vielversprechend, um die Klimaschutzziele einzuhalten. Daher unterstützt der Freistaat den Hochlauf der Ladeinfrastruktur als entscheidende Voraussetzung für den Erfolg von Elektrofahrzeugen im Massenmarkt. Vor diesem Hintergrund wird die seit 2017 gestartete Förderung ab 01.01.2026 mit einer neuen Förderrichtlinie weitergeführt.Die neue Förderrichtlinie ist bewusst flexibel gestaltet, um aktuelle Bedarfe und Trends der Elektromobilität situativ berücksichtigen zu können. Daher ermöglicht die Förderrichtlinie u.a. neben Neubau und Modernisierung auch die Förderung von öffentlich zugänglichen oder nicht öffentlichen Ladepunkten. Allerdings wird nicht immer alles gefördert werden können. Im Sinne eines systematischen und zielgerichteten Ausbaus der bayerischen Ladeinfrastruktur werden vielmehr die jeweiligen Förderrahmenbedingungen in einzelnen Förderaufrufen definiert, u.a. Antragsfristen, Zielstellung oder Fördermitteletat. Eine Antragstellung außerhalb eines Förderaufrufes ist nicht möglich.Im Rahmen dieser Förderlandschaft geht der Freistaat von zwei Förderaufrufen pro Jahr aus. Der erste Förderaufruf ist für das erste Halbjahr 2026 geplant und wird voraussichtlich wieder öffentlich zugängliche Ladepunkte adressieren.
Welche Voraussetzungen müssen im Wesentlichen erfüllt sein?
Trotz Flexibilität der Richtline verlangen die Förderaufrufe in der Regel u.a. folgende Fördervorgaben und -bedingungen:
- Ladestandort in Bayern
- Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn. Als Maßnahmenbeginn gilt die Erteilung eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsauftrags.
- Keine Förderung von Ausgaben außerhalb der jeweiligen Projektlaufzeit
- Keine Förderung von Eigenleistungen
- Kumulierungsverbot
- Aufbau und Installation der geförderten Ladepunkte durch Fachpersonal
- Förderhinweis am Ladepunkt
- Regelmäßige Berichterstattung

Unsere Lösungen für Wallboxen im Mehrfamilienhaus
Die Elektromobilität hält Einzug in immer mehr Tiefgaragen und Stellplätze – auch in Mehrfamilienhäusern. Doch während die Installation einer Wallbox im Einfamilienhaus vergleichsweise einfach ist, stellen sich in Mehrparteienhäusern komplexere Anforderungen: rechtliche Abstimmungen mit der WEG, technische Voraussetzungen im Hausanschluss, Lastmanagement zur Vermeidung von Überlastung sowie individuelle Abrechnungslösungen für jede Wohneinheit.
✔ Vollständige Projektbegleitung:
Von der ersten Beratung über die Abstimmung mit Eigentümern und Netzbetreibern bis hin zur fertigen Montage und Anbindung an Abrechnungssysteme – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess. Unsere Systeme sind förderfähig, eichrechtskonform und auf Wunsch auch PV-kompatibel.
Rechtliche Grundlagen
Seit der WEG-Reform 2020 haben Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern ein gesetzlich verankertes Recht auf eine private Ladestation. Gemäß § 20 Abs. 2 WEG dürfen Maßnahmen für den Einbau einer Wallbox nicht mehr pauschal abgelehnt werden. Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) muss dem Wunsch grundsätzlich zustimmen – es reicht ein einfacher Mehrheitsbeschluss.Allerdings heißt das nicht, dass die Umsetzung sofort möglich ist. Die WEG entscheidet weiterhin über Art, Umfang und technische Ausführung der Maßnahme. Eine professionelle Planung inklusive Lastmanagement, Brandschutz, Netzanschlussprüfung und ggf. PV-Anbindung ist daher essenziell.Auch für Vermieter gilt laut § 554 BGB, dass Mieter Anspruch auf eine Wallbox haben – sofern sie bereit sind, die Kosten zu tragen. Eine Zustimmung darf nur aus triftigen Gründen verweigert werden.SGS unterstützt Eigentümer, Verwalter und Vermieter bei der rechtssicheren Umsetzung: von der Präsentation im Rahmen der Eigentümerversammlung bis zur Installation und laufenden Betreuung der Ladeinfrastruktur.

Kundenstimmen – Das sagen unsere Kunden
Zufriedene Kunden sind unsere beste Referenz! Lesen Sie, wie unsere zuverlässigen Lösungen und professioneller Service das Leben unserer Kunden verbessert haben. Echte Erfahrungen, echte Ergebnisse.
Sehr zu empfehlen! Sehr kompetentes Team, schnelle Umsetzung. Super fit bzgl. neuester Technologien. Ich war höchst zufrieden!

Vielen Dank für die schnelle Hilfe als es nach Elektrobrand aus meinem Zählerschrank roch!

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Häufig gestellte Fragen
Schauen Sie sich die häufigsten Fragen an, die uns unsere Kunden stellen.
Das hängt von Zustand der Anlage, Zähler-/Messkonzept und Ziel (Eigenverbrauch, Speicher, Repowering) ab. In der Erstberatung klären wir Rahmen und machen einen konkreten Vorschlag.
Die Größe des Stromspeichers richtet sich nach dem individuellen Verbrauch. Die optimale Wirtschaftlichkeit wird bei einer Größe von ca. 1% des Jahresverbrauchs erreicht. Bei 50.000kWh Verbrauch entspricht dies 50kWh Kapazität.
Je nach Aufwand benötigen wir für den Anschluss vor Ort meist 1 bis 2 Werktage. Die Anmeldung beim Netzbetreiber dauert zusätzlich ca. 2 bis 4 Wochen.
Unser Firmensitz befindet sich nur 1km Luftlinie entfernt vom Bayernwerk in Pfaffenhofen. Wir kümmern uns auf dem kurzen Dienstweg um Ihr Anliegen.
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