Intelligente Wallbox-Lösungen für Mehrfamilienhäuser mit Lastmanagement
Für WEG, Vermieter und Mieter: technisch sauber geplant, skalierbar und – je nach aktueller Programmlage – förderfähig laden.

Beratung
Wir beraten Sie gerne zu Themen wie Lastmanagement, Abrechnung, Installation und Wartung.
Installation
Wir installieren Wallboxen, Lastmanagement und Abrechnungssysteme nach Ihren Vorstellungen – inklusive Abstimmung und Anmeldung beim Netzbetreiber.
Technik & Wissen: Dynamisches Lastmanagement für Wallbox und Wärmepumpe →
Wartung
Sollte ein Mieterwechsel stattfinden, kümmern wir uns um den Um- bzw. Rückbau der installierten Wallbox.
Bundesförderung „Laden im Mehrparteienhaus“
Anträge für WEG und Vermieter bis 10. November 2026
Das Bundesprogramm fördert private Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern. Antragsberechtigt sind unter anderem Wohnungseigentümergemeinschaften sowie kleine und mittlere Unternehmen und Privateigentümer von vermietetem Wohneigentum. Gefördert werden je zu elektrifizierendem Stellplatz bis zu 1.300 Euro ohne Wallbox, bis zu 1.500 Euro mit Wallbox oder bis zu 2.000 Euro mit bidirektionalem Ladepunkt. Voraussetzung ist unter anderem, dass mindestens sechs Stellplätze und mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze elektrifiziert beziehungsweise vorverkabelt werden; die Ladeleistung pro Ladepunkt darf höchstens 22 kW betragen. Für diese Gruppen ist die Antragstellung nach aktuellem Stand bis 10. November 2026 möglich. SGS unterstützt bei Bestandsaufnahme, Planung, Lastmanagement und technischer Umsetzung.
Technik & Wissen: V2L, V2H und V2G – bidirektionales Laden erklärt →

Bayerische Ladeinfrastrukturförderung 2026–2029
Aktueller Förderstatus in Bayern
Die bayerische Förderrichtlinie 2026–2029 wird über einzelne Förderaufrufe umgesetzt. Der erste Aufruf lief vom 6. bis 17. Juli 2026 und betraf ausschließlich neue, rund um die Uhr öffentlich zugängliche Ladepunkte; er ist beendet. Für private Ladepunkte ist derzeit kein bayerischer Förderaufruf vorgesehen. Außerhalb eines aktiven Aufrufs kann kein Antrag gestellt werden. Für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern ist aktuell vor allem das Bundesprogramm relevant.
Wichtig vor Antrag und Beauftragung
Förderbedingungen unterscheiden sich je nach Aufruf. Häufig gelten ein Standort im Fördergebiet, die Antragstellung vor dem verbindlichen Liefer- oder Leistungsauftrag, die Ausführung durch Fachpersonal und ein Kumulierungsverbot. Maßgeblich sind immer die aktuellen Richtlinien und Förderaufrufe. Deshalb prüfen wir die technische Förderfähigkeit vor der Beauftragung.

Unsere Lösungen für Wallboxen im Mehrfamilienhaus
Die Elektromobilität hält Einzug in immer mehr Tiefgaragen und Stellplätze – auch in Mehrfamilienhäusern. Doch während die Installation einer Wallbox im Einfamilienhaus vergleichsweise einfach ist, stellen sich in Mehrparteienhäusern komplexere Anforderungen: rechtliche Abstimmungen mit der WEG, technische Voraussetzungen im Hausanschluss, Lastmanagement zur Vermeidung von Überlastung sowie individuelle Abrechnungslösungen für jede Wohneinheit.
✔ Vollständige Projektbegleitung:
Von der ersten Beratung über die Abstimmung mit Eigentümern und Netzbetreibern bis zur Montage und Anbindung an Abrechnungssysteme begleiten wir den gesamten Prozess. Wir berücksichtigen technische Fördervorgaben, Eichrecht, Lastmanagement und auf Wunsch die Einbindung einer Photovoltaikanlage.
Rechtliche Grundlagen
Wohnungseigentümer können nach § 20 Abs. 2 WEG angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen. Über die konkrete Durchführung wird im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung beschlossen. Mieter können nach § 554 BGB verlangen, dass der Vermieter entsprechende bauliche Veränderungen erlaubt; der Anspruch besteht nicht, wenn die Maßnahme dem Vermieter nach Abwägung der Interessen nicht zugemutet werden kann. SGS übernimmt die technische Planung, Netzanschlussprüfung, Auslegung von Schutz- und Lastmanagement sowie die Installation und begleitet die Abstimmung mit Eigentümern, Verwaltung und Vermieter. Eine rechtliche Beratung ersetzen wir nicht.

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